Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Montage für Neu- und Altbauten

Auftraggeber (nachstehend AG)
Auftragnehmer (nachstehend AN)
Diese Ausführungs- und Montagebedingungen sind Angebots-/Auftragsbestandteil und gelten je nach Montageart

Holz- und Holz-Alu-Fenster:
Bei diesem Werkstoff kann es aufgrund zu hoher Luftfeuchtigkeit im Neubau zu Verzug bei den Fensterrahmen kommen. Der AG hat darauf zu achten, dass während der Bauphase ausreichend Lüftung vorhanden ist, so dass die Luftfeuchtigkeit im Raum nicht zu Verzug an den Fensterrahmen führt. Mängel, die aus zu hoher Luftfeuchtigkeit entstehen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Im Altbau ist durch den AG darauf zu achten, dass keine übermäßige Wasserdampfbelastung (bspw. bei Fenster in der Dusche oder Badewanne unter dem Fenster) auf der Holzoberfläche liegt. Dies kann aufgrund der Wasserdampfdiffusion zu Lackabplatzungen außen führen.
Das gleiche gilt im Neubau bei zu hohen Raumfeuchten bei frisch eingebrachtem Estrich oder Innenputz. Hier ist für ausreichende Lüftung durch den AG zu sorgen. Schäden, die aus falschem Verhalten in diesen Fällen führen, fallen nicht unter den Verantwortungsbereich des AN.

Kunststoff-Fenster:
Bei der Verformung von Hart-PVC-Profilen kann es durch die mechanische Behandlung zu Verformungen der Profiloberfläche kommen. Ebenso können sich die Profilstege auf der Oberfläche abbilden. Diese Effekte fallen nicht unter die Gewährleistung.

Innentüre:
Die Abnahme des Einbaus von Innen- und Wohnungseingangstüren hat immer sofort nach Montage am Tage des Einbaus stattzufinden. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden. Innen- und Wohnungseingangstüren im Altbau müssen bei Zargentausch auftraggeberseitig durch den Maler oder Putzer versiegelt werden, eine Versiegelung der Anschlüsse durch den AN findet nicht statt.

Fensterdichtungen, Entwässerung:
Fenstersysteme (PVC, Holz, Holz-Aluminium) sind grundsätzlich so konzipiert, dass Wassereintritt von außen zwischen Rahmen und Flügel und zwischen Flügelprofil und Glasscheibe bei Wind- und Schlagregenbelastung möglich ist. Um das Wasser fachgerecht abzuleiten, sind alle Fenstersysteme nach vorne oder nach unten mit Entwässerungsbohrungen oder -schlitzen versehen, die Ableitung erfolgt über Öffnungen in die Entwässerungskammern. Eine Entwässerung nach vorne kann aufgrund technischer Abhängigkeiten notwendig sein und wird ausschließlich vom Auftragnehmer entschieden. Abdeckkappen für die Entwässerungsbohrungen oder – schlitze außen sind nicht im Auftragsumfang enthalten. Wasser, das zwischen die Dichtung und die Glasscheibe läuft (abhängig von Luftdruck, Wind- und Schlagregenlast) kann Schmutzpartikel mit sich führen, die sich dann zwischen Glas und Dichtung ablagern. Diese Schmutzrückstände sind kein Reklamationsgrund. Falls Sie diese optische Beeinträchtigung umgehen wollen, bestellen Sie die Fenster mit schwarzen Dichtungen. Die Schmutzablagerungen bleiben dann zwar trotzdem bestehen, Sie sehen diese jedoch dann nicht mehr.

Kondenstat außen: Gut funktionierende Wärmedämm-Isolierverglasungen leiten wenig Wärme von innen nach außen. Die Folge ist, dass die Außenscheibe verhältnismäßig kalt bleibt. Dies fördert die Bildung von Kondenswasser. Ursache ist der Temperaturunterschied zwischen Luft und Fensteroberfläche. Luft kann mit zunehmender Temperatur mehr Wasser speichern, die Luftfeuchtigkeit nimmt also zu. Ist nun die Glasoberfläche kälter als die auftreffende Luft - und das ist bei Dreifachglas durch die bessere Wärmedämmung dadurch dass die äußere Scheibe nicht mehr so stark aufgeheizt wird, der Fall, dann gibt die Luft gespeichertes Wasser an die ab. Es bildet sich Kondensat auf der Aussenscheibe. Dieser Effekt tritt häufig in den Morgenstunden und im Frühjahr/Herbst oder in speziellen Lagen in Erscheinung und der Beschlag verschwindet, sobald sich die Temperatur der Scheibe bzw. der umgebenden Luft erhöht - das Phänomen ist also jahres- und tageszeitlich begrenzt. Kondensat auf der Außenscheibe ist ein Qualitätsmerkmal und kein Reklamationsgrund.

Beschichtungen:
Bei einer Beschichtung kann es aufgrund der Chargenfertigung unterschiedlicher Beschichter und Profilhersteller zu Farbabweichungen kommen. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar. Für Farbabweichungen gegenüber uns vorliegenden Mustern wird keine Haftung übernommen, auch nicht, wenn die bearbeiteten Teile untereinander Farbabweichungen aufweisen. Bei Lieferung nach Probe oder Muster sind Gewährleistungsansprüche auch wegen verdeckter Mängel ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware annähernd der Probe oder dem Muster entspricht. Wir haften nicht für eine Beeinträchtigung der Maß- und Passgenauigkeit infolge der Bearbeitungsprozesse. Für die Lichtbeständigkeit von Einfärbungen wird keine Gewähr übernommen. Darüber hinaus gilt für die Beurteilung der Farboberflächen das IFFA-Merkblatt Nr. OF01/04 "Visuelle Beurteilung von Baukonstruktionen aus Aluminium".

Baulicher Normalzustand im Altbau:
Mehraufwendungen, die aufgrund von Abweichungen des Gebäudes vom baulichen Normalzustand oder vom, zum Zeitpunkt der vorangegangenen Baumaßnahmen gültigen Stand der Technik abweichen, sind nicht Bestandteil des Angebots/Auftrags. Die Herstellung eines fachgerechten Zustandes, welche aus derartigen Abweichungen resultiert, ist entweder beim AN oder bei einem Fachunternehmen gesondert durch den AG zu beauftragen. Der AG hat den AN in jedem Fall auf derartige Abweichungen bereits beim Aufmaß hinzuweisen, soweit die Abweichungen nicht beim gemeinsamen Aufmaß offensichtlich sind. Aufwendungen, die aus nicht kommunizierten Abweichungen resultieren, werden nicht durch den AN getragen.
Bauliche Veränderungen, hat der AG dem Verkäufer bzw. Aufmaß Techniker mitzuteilen.
Sollte eine Veränderung des Istzustandes erfolgen, ist der AG dafür Verantwortlich und trägt die eventuellen Mehrkosten.

Laibungsanschluss im Altbau:
Der Ausbau der Fenster erfolgt je nach Einbausituation mittels Aufschneidens der Fensterlaibungen am vorhandenen Fensterstock (falls notwendig) mit abgesaugten Fugenfräsen. Vorhandene Rahmen werden ohne Beschädigung (vorbehaltlich guter Konsistenz des Innen- und Außen Putzes) entfernt. Bei Putzschäden innen oder außen, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden und nicht auf schlechte Untergrundqualität zurückzuführen sind, sind Reparatur-Putzarbeiten im Angebot/Auftrag enthalten. Verputzarbeiten werden mit einem MEP Zementputz ausgeführt. Gleiche Oberflächenstruktur ist nicht Bestandteil des Angebots/Auftrags. Bei Fliesenanschlüssen innen wird mit äußerster Vorsicht geschnitten und ausgebaut. Je nach Untergrund kann jedoch eine Beschädigung der Fliese nicht in vollem Umfang ausgeschlossen werden. Fliesenreparaturen sind im Angebot nicht enthalten. Fertige Laibungsanschlüsse werden durch die Auftragnehmerin in malerfertiger Qualität hergestellt, Malerarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebots/Auftrags. Die Anforderungen der ENEV (Stand der Technik) werden durch Multifunktionsbänder an allen 3 Ebenen (oder Ähnlich) hergestellt, der Einsatz von elastischen Dichtstoffen dient nur optischen Zwecken. Innere und äußere Anschlussfugenbreiten orientieren sich an der theoretischen Längenausdehnung des Fensters und an der Bausituation. Es werden ausdrücklich keine Fugenbreiten für Versiegelung mit elastischen Dichtstoffen gemäß RAL-Montagerichtlinie (mind. 10 mm bei Fensterbreite weiß bis 1,20 mtr.) ausgeführt.

Vorbaurollladen im Altbau:
Anschlüsse von Vorbaurollladen oben, links und rechts werden nicht versiegelt. Rollladenführungsschienen stehen je nach Einbausituation teilweise in die Fensterblechaufkantungen ein (Kantungen ausgeschnitten) oder die Rollladenführungsschienen werden ausgeklinkt.

Bodenschutz bei Fensterwechsel:
Bei Altbaumontagen werden Laufwege und Arbeitsflächen durch die Monteure abgedeckt und vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt. Für evt. auftretende Schäden haftet der Auftragnehmer bei grob fahrlässigem Verschulden. Die Räume werden besenrein verlassen.

Montageposition im Neubau:
Falls Meterrisse vorliegen (für Fenster und Türen) erfolgt die Montage gemäß Meterriss. Falls keine Meterrisse vorliegen, orientiert sich die Montage der Fenster und Türen an vorhandenen Rollladensturzkästen und/oder an der Position des vorhandenen Fensters oder an der, für die Montage optimalen Position.

Staubschutz bei Fensterwechsel:
Altbaumontagen werden je nach vertraglicher Vereinbarung mit Staubschutzwänden (Folie mit Teleskopstützen) ausgeführt. Dies entbindet den Auftraggebern nicht davon, den Innenraum selbst durch weitere Schutzmaßnahmen vor Feinstaubanfall zu schützen.

Fensterlaibungen:
Die Laibungen sind durch den Auftraggeber rundum (außer Rollladensturzkasten) mit Glattstrich zu versehen.

Außenfensterbleche:
Kommen Aluminium Außenfensterbänke zum Einsatz empfiehlt der Hersteller, ab einer Ausladung von 150 mm, die Verwendung eines Fensterbankhaltersets. Dieses ist nur dann im Ausführungsumfang enthalten, wenn es beauftragt und in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist. Außenfensterbleche werden durch den Auftragnehmer an den Sohlbank-Anschlussprofilen angeschraubt und im Anschraubbereich ca. 20 mm mit PU-Schaum unterlegt. Eine Verlegung ins Mörtelbett ist durch den AG auszuführen. Bei Türen sind die Außenfensterbleche nicht mit PU-Schaum unterlegt, Äußere Anschlüsse bei Türen unter den Fensterblechen sind durch den AG auszuführen. Bei Fensterblechmontagen im Altbau erfolgt der Anschluss je nach Einbausituation entweder an ein neues Sohlbank-Anschlussprofil oder durch Überbau mittels Überbau-Systemprofilen oder Titanzink-/Aluminiumkantungen. Wind- und Schlagregendichte wird mittels Fenster-Montagefolien oder vorkomprimierten Dichtbändern hergestellt, Dämmebenen werden durch Ausschäumung mit Polyurethanschaum oder Multifunktionsbändern, dampfdiffussionsdichte Anschlüsse werden mittels Versiegelung mit elastischen Dichtstoffen (RAL konform), Fenstermontagefolien oder Multifunktionsbändern hergestellt. Seitliche Anschlüsse werden durch Versiegelung oder Verputzen (für gleiche Oberflächenstruktur wird keine Haftung übernommen) hergestellt. Bei Austausch der Fensterblech im Altbau können die seitlichen Aufkantungen u. U. in die Laibungslichte einstehen und müssen nicht zwangsweise bündig mit dem Laibungsputz abschließen.

Sturzkästen mit Außenrevision:
Die Sturzkästen für Außenrevision müssen Befestigungsmöglichkeiten nach oben aufweisen. Der AG hat darauf zu achten, dass AG-seitig eingebaute Sturzkästen waagerecht und nach Vorgaben des Kastenherstellers eingebaut und nicht durchgebogen montiert sind. Für Mängel und Defizite, die daraus resultieren, ist der AN nicht verantwortlich.

Kunststoffrollladen:
Wir weisen Sie darauf hin, dass Kunststoffrollladen nach Herstellerangaben bei Verwendung als sommerlicher Sonnenschutz nicht vollständig geschlossen werden dürfen, weil es sonst zu Verformungen durch Hitzestau kommen kann. Um dies zu vermeiden, müssen die Lichtschlitze im Sommer tagsüber stets geöffnet bleiben. Bei Nichtbeachtung können wir keine Garantie auf die Formstabilität der Rollladenbehänge übernehmen. Übergrößen bei Rollladenbehängen müssen ggf. durch Aluminiumbehänge gelöst werden. Zwischen Kunststoff- und Aluminium-Rollladenpanzern können bei gleicher Farbbezeichnung geringfügige Farbunterschiede auftreten. Kunststoff-Rollladen sind grundsätzlich nicht dafür geeignet, starker UV-Strahlung ausgesetzt zu sein. Sie sind somit nicht für Sonnenschutzzwecke geeignet. Mängel, die aus dem Rollladengewicht und zu starker Sonneneinstrahlung entstehen, bspw. das Ausreißen von Lamellen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Motorbetriebene Rollladen:
Der AG hat darauf zu achten, dass Rollladenbehänge bei fehlendem Außenbodenanschluss nicht so weit heruntergelassen werden, dass die Endschienen oder letzten Lamellen aus den Führungsschienen laufen. Für Mängel und Schäden, die aus einer solchen Fehlbedienung resultieren, trägt der AN keine Verantwortung, Schäden aus derartiger Fehlbedienung bringen die Gewährleistung des AG zum Erlöschen.

Rollladen:
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und/oder darunter ist evtl. ein Einfrieren der Rollladenlamellen möglich. Die Störung ist aus physikalischen Gründen witterungsbedingt und entspricht keinem Mangel. Eine Bedienung des Rollladenelements ist durch den AG auszuschließen, Automatikbetrieb muss bei einsetzendem Frost auszuschalten. Eine Gewährleistungspflicht bei Zuwiderhandlung tritt für solche Schäden nicht ein. Rollladen stellen keine Verdunkelungsanlagen dar. Speziell bei weißen und hellen Profilen können bei geschlossenen Rollladen im Bereich der Lichtschlitze Lichtreflexionen auftreten. Wenn Räume auch am Tag abgedunkelt werden sollen bzw. ein vollständiges Schließen der Rollladenlamellen gewünscht ist, sind ausdrücklich durch den AG Rollladenbehänge ohne Lichtschlitze (ungelochte Stäbe) zu bestellen. Eine komplette Verdunkelung nach DIN kann mit Rollladenanlagen nicht erreicht werden.

Elektrische Anschlüsse:
Der AN führt grundsätzlich keine elektrischen Anschlüsse durch. Für Motorenanschlüsse sind AG-seitig Leerrohre anzulegen. Falls Leerrohre anliegen, führt der AN die Leitungen (garantiert max. 1,0 mtr) in das Leerrohr bei der Montage ein, liegt kein Leerrohr an, so lässt der AN bei Montage das Motorkabel innen oder außen heraushängen, das Einbringen in das Leerrohr ist dann durch den AG zu bewerkstelligen.

Folienabdichtungen, wasserdichte Wannen:
Beim Fenster- und Türenmontage notwendig werdende Anschlüsse an Folienabdichtungen, wie z.B. an wasserdichte Wannen bei Dachterrassen, Flachdächern, Balkonen usw. können nicht vom AN ausgeführt werden und sind in unseren Leistungen nicht enthalten. Falls der AG eine derartige Leistung wünscht, ist diese gesondert zu beauftragen oder die Überprüfung und Herstellung des wasserdichten Anschlusses ist nach der Montage der Fenster- und Türelemente durch eine Fachfirma durch den AG zu veranlassen.

Wartungsfugen:
Fugen, die in der DIN52460 als Wartungsfugen bezeichnet sind und alle Fugen, die starken physikalischen Einflüssen unterliegen (Fugen im Außenbereich - Fugen zwischen unterschiedlichen Materialien - Fugen, die Bewegungen, welche die mögliche Gesamtverformung des Dichtstoffes übersteigen) sind Wartungsfugen und aus der üblichen Gewährleistung ausgeschlossen. Der AG kann für die Wartung dieser Fugen einen Wartungsvertrag beauftragen.

Lüftung:
Der AN führt grundsätzlich keine Lüftungsberatung durch. Es liegt im Verantwortungsbereich des AG, die für sein Objekt geeigneten Lüftungsmaßnahmen zu veranlassen. Die DIN 1946-6 fordert eine nutzerunabhängige und kontinuierliche Lüftung. Daher ist für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen nach gültiger DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen, um Schimmelpilzbildung und/oder Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden.

Kran, Gerüst, Treppen, Strom, Meterriss:
Kran- und Gerüstkosten sind im Bedarfsfall durch den AG zu tragen, außer eine Übernahme durch den AN wäre ausdrücklich ausgewiesen. Für das Verbringen von Bauelementen mit einem Einzelgewicht von über 80 kg ist grundsätzlich Krannutzung durch den AN vom AG zu ermöglichen. Für die Montage ist ein Gerüst durch den AG zu stellen, Gerüstläden und -stützen dürfen den AN nicht beim Verbringen der Fenster/Türen in das Gebäude stören. Am Montagetag müssen Treppen vorhanden sein, so dass alle Fenster über Treppen transportiert werden können, Im Gebäude dürfen keine Stützen mehr vorhanden sein, alle Räume müssen frei zugängig sein, Fensteröffnungen dürfen nicht durch Gerüstträger oder -halter blockiert sein. Die Montage muss "in einem Zug" erfolgen können. Am Montagetag muss Strom (max. 10 mtr vom Gebäude entfernt) anliegen. Am Montagetag muss mindestens in jedem Raum ein gemäß DIN ausgeführter Meterriss vorhanden sein. Falls die Meterrisse am Montagetag nicht vorhanden sind, orientiert sich die Montageposition am Sturz oder an den Sturzkästen sowie an der, für die Montage optimalen Position.

Lager- und Stellplatz:
Für die Anlieferung der Fenster auf Stahlpaletten durch den AN am Montagetag (Entladung erfolgt mit Stapler des AN) ist vom AG ausreichend befestigter Platz und eine ausreichende Zufahrt zur Baustelle zu stellen.

Bauseitig verursachter zeitlicher Verzug:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Fertigung, Bereitstellung und schriftlicher Bereitstellungsanzeige bei bauseitig verursachtem zeitlichem Verzug prozentual angemessene Abschlagsrechnungen gestellt werden können.

Verglasung und Fensteroberflächen:
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Ug-Werte für die Verglasungen beruhen auf Herstellerangaben. Änderungen der Verglasung in Funktionsgläser (erhöhter Schallschutz, erhöhter Einbruchsschutz, Sicherheits- und vorgespannte Gläser usw.) reduziert sich der, in der Produktbeschreibung angegebene Ug-Wert. Dies gilt ebenso für den Einsatz von Sprossen im Glas oder für Glas teilende Sprossen. Glas kann als sehr harter und optisch empfindlicher Baustoff durch unsachgemäße Handhabung leicht zerkratzt oder beschädigt werden. Dies gilt auch für die Oberflächen Fenstern aus Hart-Poly-Vinyl-Chlorid. Da dies bei allen Bauvorhaben durch eine Vielzahl von Handwerkern möglich ist, sind die Oberflächen nach der Montage durch den AG zu schützen. Abnahmeersuchen wird für den letzten Montagetag der Fenstermontage gestellt. Als Grundlage zur Beurteilung von Kunststoff-Fenstern und Isolierglas gelten die VFF-Merkblatt KU.01 11.2004, die Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertig behandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -fenstertüren der Fachverbände und die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen.

Park- oder Sondergenehmigungen:
Sollten kostenpflichtige Park- oder Sondergenehmigungen für die Ausführung unserer Leistungen notwendig sein, handelt es sich um bauseitige Kosten, die vom AN mit der Rechnung bekannt gegeben und berechnet werden.

LUXWELL GmbH
Fenster, Türen
Karlsbader Str. 31
86405 Meitingen